„Ökologisch verheerendste Variante“

Sinzheim, 12.03.2018, Bericht: Redaktion In einer Erklärung an die Medien nimmt die Bürgervereinigung Halberstung zu einer öffentlichen Sitzung vom vergangenen Mittwoch des Technischen Ausschusses der Gemeinde Sinzheim Stellung. Thema der Sitzung war das Planfeststellungsverfahren zur «Ostanbindung des Baden-Airpark an die A5».

Die Stellungnahme der Bürgervereinigung Halberstung im Wortlaut:

Erstmals im derzeit laufenden Planfeststellungsverfahren zur «Ostanbindung des Baden-Airpark an die A5», hatte die Gemeindeverwaltung Sinzheim am Mittwochabend zu einer öffentliche Sitzung eingeladen; das Interesse der Bevölkerung bei der Sitzung des technischen Ausschusses des Gemeinderats war entsprechend groß.

Dem Vortrag des Referenten Michael Kromer mit Informationen zu den «Beteiligungsrechten der Gemeinde Sinzheim», folgten interessierte Bürger, darunter auch Vertreter der «BI gegen die Ostanbindung» (BI) und der «Bürgervereinigung Halberstung e.V.» (BVH) als Gegner des Vorhabens.

Wie Kromer referierte, wird mit dem Verfahren ausschließlich über das Für und Wider der geplanten Verkehrsanbindung an die A5 in Höhe des Sinzheimer Ortsteils Halberstung und die Weiterführung über Schiftung entschieden und «mit der Durchquerung eines FFH-Gebiets und eines Natura-2000-Habitats, wird ein großes politisches Rad gedreht». Er sagte weiter, dass wegen der geplanten «ökologisch verheerendsten Variante», mit einer Klage gerechnet werde, die vom Naturschutzbund (NABU) angekündigt sei.

Kromer berichtete weiter, dass er den Fraktionen des Sinzheimer Gemeinderates bereits einen Überblick zum Verfahren gegeben habe, sei von der Verwaltungsspitze aber gebeten worden, alles Beachtenswerte auch öffentlich darzulegen.

Der ausgewiesen Verwaltungsfachmann machte in aller Deutlichkeit klar, dass es durch Einwendungen nicht automatisch zu einer anderen Ausführung − so etwa, der vom NABU vorgeschlagene Alternativlösung mit der echten Umfahrung von Hügelsheim − komme. Sollte die Abwägung der Situation nach Ende der Prüfung der Einwendungen zu einem negativen Planfeststellungsbeschluss führen, hieße das nicht, dass automatisch die von «BI» und «BVH» favorisierte Nordanbindung zum Zuge komme. Im derzeit laufenden Verfahren wird lediglich das beantragte Vorhaben geprüft und die Abwägung laufe ähnlich wie bei einem Gerichtsverfahren ab.

Kromer erklärte weiter, dass am Ende des Planfeststellungsverfahrens der Planfeststellungsbeschluss stehen wird, gegen den alle, die sich am Verfahren beteiligt haben, klagen können. Sollte die Abwägung nicht zugunsten der Ostanbindung ausgehen, dann könne sich der zuständige Landkreis Rastatt überlegen, ob er mit der Nordanbindung neu ins Verfahren gehe.

Allen, die sich mit dem Gedanken tragen, eine Einwendung vorzubringen, machte der Referent Mut, dies ohne Scheu zu tun. Jeder, der sich betroffen fühlt, hat mit einer Einwendung − selbst dann, wenn es sich nachher herausstellt, dass er nicht betroffen ist − Anspruch auf Gehör. Eine Einwendung müsse keine speziellen Fachausdrücke haben und könne relativ frei formuliert werden.

Durch neue Umweltgesetze, die seit Mitte 2017 gelten, habe jeder Interessierte ein Recht auf eine Stellungnahme, sei es, dass es ihm um den Schutz von Bäumen oder den Schutz der Kinder auf dem Weg zur Schule oder andere alltägliche Dinge gehe.

Die Gemeinde Sinzheim als politische Interessenvertretung der Bürger, kann sich als Träger eigener Rechte (Grundstücksbesitz etc.) oder Selbstverwaltungskörperschaft am Verfahren beteiligen.

Als Beispiel nannte er die Tatsache, dass in dem durch die Planung betroffenen Gebiet die «Schutzzone des Sinzheimer Wasserwerks» liege. Entlang der Strecke könnte die Gemeinde hier beispielsweise erhöhte Sicherheitsmaßnahmen zum Schutz gegen auslaufende Flüssigkeiten fordern.

Entgegen einer vor Sitzungsbeginn gemachten Ankündigung, hat der Bürgermeister den Zuhörern dann doch erlaubt, Sachfragen zu stellen. Der BVH-Vorsitzende Jürgen Gushurst z.B., machte deutlich, dass wegen des drohenden Rückbaus des Schutzwalls nördlich der L80 bei Halberstung, erheblich mehr Lärm auf die Bewohner zu kommen würde. Daraufhin bescheinigte Michael Kromer, dass dies ein Einwendungsgrund sei, weil der «Ist-Zustand» nicht verschlechtert werden dürfe.

Er empfahl dann auch, beim Erörterungstermin − der nach der Prüfung von Einwendungen stattfinden muss − diesbezüglich genau nachzufragen. Sein diesbezüglicher Schlusssatz war: «Sie dürfen alles bezweifeln, das ist Ihr gutes Recht.»

Die Vertreter der «BI» machten deutlich, dass sich der NABU seit 2016 zum Schutz der Natur im sensiblen «Schiftunger Bruch» für die «Nordanbindung plus, mit echter Ortsumfahrung von Hügelsheim» einsetzt und eine Anbindung an die «A5» über die B500 und die L75 (früher B36) gefordert wird.

Die Einreichungsfrist für Einwendungen und Stellungnahmen endet am 12. April 2018.

Referent: Michael Kromer, früher Planfeststellungsreferent beim Regierungspräsidium Karlsruhe, jetzt im Ruhestand.


Quelle: goodnews4 baden-baden